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   BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76   

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https://dejure.org/1977,3014
BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76 (https://dejure.org/1977,3014)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1977 - 11 RA 52/76 (https://dejure.org/1977,3014)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1977 - 11 RA 52/76 (https://dejure.org/1977,3014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sprungrevision - Zulassung - Statthaftigkeit der Berufung - Bindung des BSG - Rentenempfänger - Kenntnis von mangelnder Berechtigung - Kennenmüssen - Teilweises Ruhen

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.06.1971 - 5 RKn 49/68

    Doppelte Rentenberechtigung - Zusammentreffen zweier Renten - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76
    Entgegen der vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 24. Juni 1971 (BSG 33, 36)vertretenen Ansicht sei eine erweiternde Auslegung nicht zulässig; die Überzeugung, daß eine erstrebte Leistung zustehe, komme einem Wissen oder Wissenmüssen 1.3.

    Wie der 5. Senat des BSG bereits dargelegt hat (BSGE 3}, 23%, 256; vgl. auch BSG 33, 36 sowie SozR Nrn 11 und 15 zu @ ljol EVO) treffen die Renten nicht erst dann zusammen, wenn sie durch Bescheid festgestellt sind, sondern schon dann, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen.

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Dagegen trifft i.S. der §§ 1278 ff RVO, §§ 55 ff AVG, §§ 75 ff RKG eine Rente mit der Folge des dort vorgesehenen Ruhens mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schon dann zusammen, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (BSGE 33, 36, 38 = SozR Nr. 14 zu § 1301 RVO; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 4).

    Der Rechtsprechung zu § 1301 RVO, § 80 AVG, § 93 RKG, derzufolge der Empfänger einer Rente aus der Rentenversicherung gegen eine Rückforderung wegen Überzahlung dieser Rente nicht einwenden kann, er habe nicht gewußt bzw. nicht wissen müssen, daß ihm die Rente wegen einer Rente aus der Unfallversicherung nicht zugestanden habe, wenn er aufgrund entsprechender Belehrungen durch den Rentenversicherungsträger und des von ihm betriebenen Verfahrens beim Unfallversicherungsträger mit dem Wegfall des Anspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung habe rechnen müssen (vgl. BSG SozR Nr. 11 zu § 1301 RVO; SozR 2200 § 1301 Nr. 4), liegt deshalb ein Ruhen zugrunde, das schon vor der Bewilligung des zum Ruhen der Rente führenden Anspruchs aus der Unfallversicherung ausgelöst wird.

  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89

    Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der

    Das Revisionsgericht ist an die Zulassung der Sprungrevision ungeachtet dessen, ob das SG den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 161 Abs. 2 Nr. 1 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz -SGG-) zu Recht angenommen hat, gebunden (§ 161 Abs. 2 Satz 2 SGG; BSG SozR 1500 § 161 Nr. 15; zur Zulassung durch das LSG: BSG SozR 1500 § 160 Nr. 21; vgl auch SozR 1500 § 161 Nr. 23).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Soweit der Senat mit dieser Auffassung von der - in den Begründungsansätzen sehr unterschiedlichen - Rechtsprechung einzelner Senate des Bundessozialgerichts abweicht (vgl. Urteile vom 23. November 1976 - 5 RKn 34/75 - und vom 29. Juni 1977 - 11 RA 52/76 - (SozR 1500 § 161 SGG Nrn. 11 und 15); vom 28. Juli 1977 - 2 RU 5/77 - und vom 30. November 1977 - 4 RJ 23/77 - (BSGE 44, 203/204; 45, 183/184); vom 10. Oktober 1978 - 3 RK 23/78 - und vom 6. Dezember 1978 - 9 RV 16/78 - (SozR 1500 § 150 SGG Nrn. 13 und 14)), bedarf es einer Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht.
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 5/77
    Der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat sich in seinem Urteil vom 29. Juni 1977 (11 RA 52/76) dieser Auffassung angeschlossen, während der 5. Senat des BSG in seinen vorausgegangenen Urteilen vom 25. November 1976 (SozR 1500 5 161 Nr. 11) ihr nicht gefolgt ist- Der erkennende Senat braucht nicht zu entscheiden, ob er sich insoweit der Auffassung des 5. Senats oder des 11. Senats anschließt.

    Beim Vorliegen der Voraussetzungen des 5 160 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 i.V.m. % 161 Abs. 2 Satz 1 SGG sind stets auch die des S 150 Nr. 1 SGG erfüllt (ebenso BSG Urteil vom 29. Juni 1977 aaO).

    Soweit der Senat mit dieser Auffassung von der des 11. Senats im Urteil vom 29. Juni 1977 abweicht, ist er nicht zur Anrufung des Großen Senats nach 5 42 SGG verpflichtet, weil beide Auffassungen hier zum gleichen Ergebnis kommen (vgl. insoweit ebenso BSG Urteil vom 29. Juni 1977 aaO).

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R

    Rentenminderung nach durchgeführtem Versorgungsausgleich - Rentnerprivileg -

    b) Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des BSG, wonach der Empfänger einer Rente aus der Rentenversicherung "wissen musste", dass ihm die Rente wegen der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung teilweise nicht zustand, sobald er dies ernsthaft annehmen (damit rechnen) konnte, ist nicht einschlägig, denn sie erging zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB X. Das BSG hatte ein "Wissenmüssen" bereits im Falle einer Antragstellung auf eine höhere Verletztenrente angenommen und insoweit nicht auf das positive Wissen um den später ergangenen Erhöhungsbescheid des Unfallversicherungsträgers abgestellt (BSG vom 29. Juni 1977 - 11 RA 52/76 - SozR 2200 § 1301 Nr. 4 und vom 26. September 1969 - 5 RKn 52/66 - SozR Nr. 11 zu § 1301 RVO).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Eine gleichwohl erfolgte Zulassung nur der Revision ist jedoch für das BSG bindend (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 15).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R

    Pauschale Leistung bei stationärer Einrichtung der Behindertenhilfe auch bei

    Das Revisionsgericht ist nämlich an die Zulassung der Sprungrevision gebunden (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 15).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Zur Zulassung der Sprungrevision ohne gleichzeitige Zulassung der nach den §§ 144 bis 149 SGG ausgeschlossenen Berufung hat der 11. Senat des BSG schon 1977 entschieden, das SG dürfe zwar die Sprungrevision nur zulassen, wenn die Berufung an sich oder kraft Zulassung statthaft ist (SozR 1500 § 161 Nr. 15; entsprechend zur Sprungrevision nach § 134 VwGO Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 18. Oktober 1988, Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 35); eine gleichwohl ohne diese Voraussetzung erfolgte Zulassung nur der Revision sei jedoch für das Revisionsgericht bindend.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Soweit der Senat mit dieser Auffassung von der - in den Begründungsansätzen sehr unterschiedlichen - Rechtsprechung einzelner Senate des Bundessozialgerichts abweicht (vgl. Urteile vom 23. November 1976 - 5 RKn 34/75 - und vom 29. Juni 1977 - 11 RA 52/76 - ; vom 28. Juli 1977 - 2 RU 5/77 - und vom 30. November 1977 - 4 RJ 23/77 - <BSGE 44, 203/204; 45, 183/184>; vom 10. Oktober 1978 - 3 RK 23/78 - und vom 6. Dezember 1978 - 9 RV 16/78 - ), bedarf es einer Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht.
  • BSG, 12.12.1990 - 9a RVs 13/89

    Regelung über die Kosten für einen im Verwaltungsverfahren tätig gewordenen

    Das Revisionsgericht ist an die Zulassung der Sprungrevision ungeachtet dessen, ob das SG den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 161 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz -SGG-) zu Recht angenommen hat, gebunden (§ 161 Abs. 2 Satz 2 SGG; BSG SozR 1500 § 161 Nr. 15; zur Zulassung durch das LSG: BSG SozR 1500 § 160 Nr. 21; vgl. auch SozR 1500 § 161 Nr. 23).
  • BSG, 10.03.2001 - B 3 P 17/00 R

    Pflegeversicherung - pauschale Leistung bei stationärer Einrichtung der

  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 3/79
  • LSG Niedersachsen, 21.11.2001 - L 2 KN 29/00
  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 7/88
  • SG Hildesheim, 06.02.2007 - S 3 AL 407/05
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